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31.01.2012 | (rsn) – Die Welt Anti Doping Agentur WADA hat die Angaben des niederländischen Teams Porject 1t4i bestätigt, wonach die UV-Blutbehandlung, der sich unter anderem auch Marcel Kittel und Patrick Gretsch am Olympiastützpunkt Erfurt unterzogen hatten, erst seit Januar 2011 auf der WADA-Verbotsliste steht.
Im Fall von Kittel liegt die Behandlung aber bereits rund vier Jahre zurück. Und auch bei Gretsch wurde im vergangenen Jahr die umstrittene Methode nicht mehr angewendet, wie sein früherer Team-Manager Jörg Werner gegenüber Radsport News bestätigte.
„Ich kann bestätigen, dass M2.3 im Jahr 2011 der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden hinzugefügt wurde als Reaktion auf eine Anzahl von Blut-Manipulationen, auf die die WADA aufmerksam gemacht wurde“, sagte der WADA-Pressesprecher Terence O’Rorke zu velonation.com.
Bei Punkt M2 Ziffer 3 handelt es sich um eine Regelung im Abschnitt über verbotene Methoden. Darin heißt es in der für 2011 gültigen Fassung der Verbotsliste: „Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Vollblut in das Kreislaufsystem ist verboten.“
Zur Saison 2012 wurde Ziffer 3 nochmals leicht verändert. Die aktuelle Version lautet: „Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Wiederzufuhr von Vollblut, ganz gleich in welcher Menge, in das Kreislaufsystem.“ (ist verboten, d. Red.). In den Jahren vor 2011 fehlte dieser Halbsatz.
In den vergangenen drei Jahren hat aber der komplette Abschnitt über verbotene Methoden mehrere Veränderungen erfahren. Radsport News druckt die betreffenden Passagen im Wortlaut ab:
WADA Verbotsliste 2010:
VERBOTENE METHODEN
M1. ERHÖHUNG DES SAUERSTOFFTRANSFERS
Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
2. Die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauerstoff, unter anderem durch Perfluorochemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränderte Hämoglobinprodukte (zum Beispiel BlutersatzSubstanzen auf Hämoglobinbasis, mikroverkapselte Hämoglobinprodukte), außer ergänzender Sauerstoff.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
1. Verboten ist die tatsächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme, um die Integrität und Validität der Proben, die während der Dopingkontrollen genommen werden, zu verändern. Hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Verfälschung (zum Beispiel mit Proteasen) von Urin.
2. Intravenöse Infusionen sind verboten, außer sie werden legitim im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.
WADA Verbotsliste 2011:
VERBOTENE METHODEN
M1. ERHÖHUNG DES SAUERSTOFFTRANSFERS
Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterolo- gem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
2. Die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauer-
stoff, unter anderem durch Perfluorochemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränder-
te Hämoglobinprodukte (zum Beispiel Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, mikro-
verkapselte Hämoglobinprodukte), außer ergänzender Sauerstoff.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
Folgendes ist verboten:
1. Verboten ist die tatsächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme, um die In- tegrität und Validität der Proben, die während der Dopingkontrolle genommen wer- den, zu verändern. Hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, der Aus- tausch und/oder die Verfälschung (zum Beispiel mit Proteasen) von Urin.
2. Intravenöse Infusionen sind verboten, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.
3. Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Vollblut in das Kreislauf- system ist verboten.
WADA Verbotsliste 2012:
VERBOTENE METHODEN
M1. ERHÖHUNG DES SAUERSTOFFTRANSFERS
Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterolo- gem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
2. Die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauer-
stoff, unter anderem durch Perfluorochemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränder-
te Hämoglobinprodukte (zum Beispiel Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, mikro-verkapselte Hämoglobinprodukte), außer ergänzender Sauerstoff.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
Folgende Methoden sind verboten:
1. Die tatsächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme, um die Integrität und Validität der Proben, die während der Dopingkontrolle genommen werden, zu verän- dern. Hierunter fallen unter anderem der Austausch und/oder die Verfälschung (zum Beispiel mit Proteasen) von Urin.
2. Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb eines Zeit- raums von sechs Stunden, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.
3. Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Wiederzufuhr von Vollblut, ganz gleich in welcher Menge, in das Kreislaufsystem.
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