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12.02.2020 | (rsn) - Das Regelwerk des Radsport-Weltverbandes UCI ist im ständigen Wandel. Mehrmals jährlich werden Richtlinien verändert oder neu hinzugefügt - und in den neuesten Statuten hat sich die UCI an das Thema Schotterstraßen herangewagt.
Wie in der ab 11. Februar 2020 neuesten Version des Reglements für den Straßenradsport im Kapitel 2 unter Paragraph 2.2.015 festgehalten wurde, müssen Rennveranstalter künftig bereits bei ihrer Anmeldung für den Rennkalender des kommenden Jahres angeben, ob ihre Strecke unasphaltierte Passagen beinhaltet. Ironischerweise haben die wenigsten Veranstalter zu diesem Zeitpunkt, mitten im Vorjahr, ihre Streckenplanung fürs kommende Jahr bereits abgeschlossen.
Neben der frühzeitigen Anmeldung beim Weltverband sollen Rennveranstalter den Teams künftig im Vorfeld des Rennens detaillierte Beschreibungen der betroffenen Streckenabschnitte zukommen lassen - über die Länge, die Beschaffenheit, die Schwierigkeiten, die Straßenbreite und so weiter, "wenn nötig mit Fotos und Videos", heißt es im Regelwerk.
Außerdem soll durch die Veranstalter sichergestellt werden, dass die Strecke bei jeglichen Wetterbedingungen mit einem Straßenrad passierbar ist, dass etwaige Schotterstraßen auch bei starkem Regen sicher und nicht abrutschgefährdet sind, dass die Fahrzeuge im Convoy für besagte Streckenabschnitte geeignet sind und sogar dass die Fahrer derselbigen über die nötigen fahrerischen Fähigkeiten dafür verfügen. Wie genau Rennveranstalter das sicherstellen und vor allem überprüfen sollen, dazu steht in den UCI-Regeln nichts.
Laut Reglement kann die UCI den Einbau eines nicht asphaltierten Streckenabschnitts künftig auch ablehnen.
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