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21.12.2017 | (rsn) - Der Radsportweltverband UCI wird schon zur kommenden Saison Video-Kommissäre einführen, die zunächst bei den drei großen Rundfahrten, den Radsport-Monumenten sowie bei den Straßen-Weltmeisterschaften über strittige Situationen entscheiden sollen. Das berichtete heute die belgische Tageszeitung Het Nieuwsblad. Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, würden in Zukunft bei allen UCI-Rennen "Video-Schiedsrichter" eingesetzt, hieß es.
Für die Saison 2018 wurden vier Video-Kommissäre aus den Radsport-Kernländern Frankreich, Spanien, Italien und Belgien ausgewählt. Die Jury wird dann aus insgesamt vier Mitgliedern bestehen: drei allgemeinen Kommissären und dem neuen "Video-Referee", der im mobilen Kontrollraum an der Zielpassage anwesend und bei der Entscheidungsfindung gleichberechtigt mit seinen Kollegen agieren wird. "Im Gegensatz zum Video-Schiedsrichter im Fußball wird der Video-Schiedsrichter (im Radsport, d. Red.) echte Entscheidungen treffen“, kündigte Guy Dobbelaere, das belgische Jury-Mitglied, gegenüber Het Nieuwsblad an.
Wie Dobbelare weiter mitteilte, soll der "Video-Schiedsrichter" aber nicht nur in den Sprintfinals zum Einsatz kommen, sondern das gesamte Rennen beobachten. "Wenn er etwas Irreguläres sieht, fordert er alle verfügbaren Bilder an, um zu einem Urteil zu gelangen“, erklärte der Belgier und nannte als Beispiel aus der abgelaufenen Saison das regelwidrige Verhalten des Italieners Gianni Moscon, der sich im WM-Straßenrennen von Bergen nach einem Sturz vom Begleitwagen ziehen ließ, aber erst nachträglich disqualifiziert wurde. Künftig soll auf Initiative des Video-Kommissärs ein Fahrer noch aus dem laufenden Rennen ausgeschlossen werden können.
Die Idee zu einem zusätzlichen Kommissär, der auf die Videoanalyse spezialisiert ist, entstand nach dem umstrittenen und letztlich ungerechtfertigen Ausschluss von Peter Sagan von der Tour de France 2017. Der Protest seines Bora-hansgrohe-Teams unmittelbar nach dem Rennen wurde von der damaligen Jury ignoriert.
Erst nachdem das Management vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS Klage eingereicht hatte, einigten sich beide Parteien - UCI und Team - darauf, dass es sich bei dem Sturz von Mark Cavendish nicht um ein Vergehen Sagans, sondern um einen "Rennvorfall“ gehandelt habe.
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