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23.06.2012 | Austin/Kiew (dapd) - Mit scharfen Attacken des siebenmaligen Toursiegers Lance Armstrong und dem Verzicht seines früheren Mentors Johan Bruyneel auf eine Teilnahme an der 99. Tour de France ist die nächste Runde in der amerikanischen Doping-Causa eingeleitet worden. Armstrong reagierte in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Doping-Anklage gegen ihn und warf der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA vor, gegen eigene Regeln und womöglich gegen Bundesgesetze zu verstoßen.
Er monierte, dass seine Anwälte noch immer keine genaue Einsicht der Beweise erhalten hätten. Weder die Namen der Zeugen noch eine fachliches Gutachten, das die Behauptung der USADA stützt, wonach Armstrongs Blutproben aus den Jahren 2009 und 2010 manipuliert seien, habe er erhalten.
Die USADA hatte am 12. Juni Armstrong, dessen früheren Mentor Johan Bruyneel und vier weitere Personen wegen Dopings angeklagt. Die Agentur beruft sich auf Beweise, die bis ins Jahr 1996 zurück datieren. Armstrong wird dabei Blutdoping sowie die Einnahme von Testosteron, Corticosteroiden, Wachstumshormonen und demaskierenden Mitteln vorgeworfen. Bis Freitag hatte Armstrong Zeit, sich zu den Anschuldigungen zu äußern.
Unterdessen hat Bruyneel, der den Rennstall RadioShack-Nissan leitet, erste Konsequenzen gezogen und seinen Verzicht auf eine Teilnahme der am 30. Juni in Lüttich beginnenden Tour erklärt. „Die Geschichte der Tour sollte über die Leistungen ihrer Fahrer und die Spannung unseres großartigen Sports sein", schrieb Bruyneel in einer Stellungnahme: „Ich wünschte, ich könnte da sein, aber meine Anwesenheit wäre im Zuge der jüngsten USADA-Anschuldigungen gegen mich eine unwillkommene Ablenkung für mein Team."
Die Anschuldigungen der US-Doping-Jäger bezeichnete Bruyneel erneut als unbegründet und äußerte die Hoffnung, die Angelegenheit bald und ein für alle Mal zu klären. Eine zügige Abwicklung des Falls scheint jedoch utopisch.
Vorerst geht es aber in den Vereinigten Staaten weiter. In Armstrongs Stellungnahme heißt es, die Anklage basiere auf alten Behauptungen, die längst widerlegt und eine "Beleidigung" für jegliche ordnungsgemäße Verfahren sei. So sei die zweijährige Untersuchung durch die US-Staatsanwaltschaft, die gegen Armstrong und weitere Mitglieder des früheren US-Postal-Teams wegen des Verdachts auf Betrug und Missbrauch von Steuergeldern ermittelt hatte, eingestellt worden.
Der Fall geht nun an eine dreiköpfige Kommission, die überprüfen muss, ob genügend Beweise vorliegen, die die Anklage der USADA stützen. Sollte dies der Fall sein, würde ein dreiköpfiges Schiedsgericht ein Urteil in einem der spektakulärsten Dopingfälle fällen müssen.
Armstrongs Anwälte beklagten indes, dass sie keine Verteidigung aufbauen könnten, solange Beweise gegen ihren Mandanten zurückgehalten werden. Die USADA begründet indes die Geheimhaltung der Zeugen damit, dass sie diese vor Einschüchterungsversuchen schützen wolle. Sollte der Fall aber vor das Schiedsgericht kommen, werde Armstrong Akteneinsicht erhalten.
Travis Tygart, der Vorsitzende der USADA, betonte in einer Stellungnahme, dass die Regeln „einen fairen Prozess garantieren" und entworfen seien, „um zur Wahrheitsfindung zu gelangen". Zehn frühere Teamkollegen und Mannschaftsbetreuer sollen Armstrong und die weiteren angeklagten Personen schwer belastet haben. Die Anwälte des Texaners sehen darin erzwungene Falschaussagen, verbunden mit dem Versprechen, sie nicht wegen Dopings anzuklagen. Armstrongs Lager monierte ferner, dass die meisten der Vorwürfe bereits vor der achtjährigen Verjährungsfrist lägen.
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