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26.01.2009 | (rsn) – Gegen Stefan Schumacher läuft nach Angaben von Pierre Bordry, dem Vorsitzenden der Französischen Anti-Dopingagentur AFLD, in Frankreich seit November 2008 ein offizielles Dopingverfahren. In einem Interview auf muax.de erklärte Bordry, dass Schumachers Anwalt Michael Lehner am 22. Januar bei einer Anhörung in Paris anwesend war. Jetzt berate das Kollegium der AFLD über eine Sperre gegen den Deutschen.
„Das Verfahren läuft also ganz normal in vernünftigen Fristen“, sagte der AFLD-Chef. „Der Anwalt konnte sich Zeit nehmen, um die Akte zu studieren und um weitere Dokumente anzufragen, die er erhalten hat. Und er war bei der Sitzung am 22. Januar anwesend. Jetzt beraten wir und werden eine Entscheidung treffen.“
Bordry betonte, dass die AFLD gemäß des Reglements des Weltverbandes UCI vorgegangen sei. Nach der positiven A-Probe habe man Schumacher am 7. Oktober darüber informiert, dass er positiv auf EPO/CERA getestet worden sei. Nachdem Schumacher über seinen Anwalt die Öffnung der B-Probe abgelehnt habe, sei er von der AFLD gebeten worden, den Weltradsportverband UCI zu autorisieren, die Ergebnisse seines Blutpasses der AFLD zukommen zu lassen. Bordry: „Er hat meinen Brief bekommen, aber er hat nie darauf geantwortet.“
Daraufhin habe man am 14. November das Verfahren eröffnet. Schumacher selber sei darüber am 20. November informiert worden, worauf sein Anwalt Lehner am 21. November nach Paris gereist sei und am Sitz der AFLD Akteneinsicht genommen habe.
Schumacher, der in Nachuntersuchungen zur Tour de France zweimal positiv auf das EPO-Präparat CERA getestet worden war, sei schließlich in einem Schreiben vom 18. Dezember darüber informiert worden, dass die Anhörung am 22. Januar 2009 stattfinden werde. „Wir haben die Sitzung am 22. Januar abgehalten und haben, wie der Code uns verpflichtet, die UCI, die WADA und die NADA am gleichen Tag per Fax darüber informiert“, fuhr Bordry fort.
Bordry erklärte auch, dass die Deutsche Anti-Dopingagentur NADA seit Oktober 2008 über den Stand des Verfahrens informiert sei, der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) wiederum sei darüber in Kenntnis gesetzt worden.
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