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04.03.2013 | (rsn) – Zu Beginn der der sechsten Woche des Fuentes-Prozesses hat überraschend einer der Zeugen, die als Zeugen der Verteidigung benannt worden waren, den Madrider Dopingarzt schwer belastet und zugegeben, dass dieser bei seinen Bluttransfusionen gegen rechtliche Normen verstoßen habe.
Wie die Agentur EFE berichtet, erklärte Antioni Rico Revuelta - ehemaliger Vizechef der Blutbank des Roten Kreuz auf den Kanaren - am Montag in Madrid vor Gericht, dass bei Fuentes' Maßnahmen „einige medizinische Normen nicht erfüllt wurden“. Das betreffende Gesetz in Spanien sieht vor, dass „eine Eigenbluttransfusion nur auf ausdrückliche ärztliche Anweisung durchgeführt werden kann“ und dass die Blutentnahme und die Behandlung des Bluts „nur durch Bluttransfusionszentren vorgenommen werden dürfen, die durch die zuständige medizinische Behörde dafür zugelassen wurde.“
Ebenso müssen vor einer Eigenblutbehandlung Analysen durchgeführt werden, um die Blutgruppe und mögliche ansteckende Krankheitserreger (darunter Syphilis, Hepatitis B und C und das AIDS-Virus) oder Krankheitsträger festzustellen.
Zunächst hatte Rico Revuelta ausgesagt, dass Fuentes seiner Meinung nach zwar die medizinischen Normen berücksichtigt hätte – wenn auch nicht die administrativen. Auf Nachfragen des Staatsanwalts gab er jedoch zu, dass Fuentes fast keine der verlangten Anforderungen erfüllt habe: So hatte der Gynäkologe weder die Blutgruppen bestimmen lassen noch die Blutproben auf Krankheitserreger hin untersucht.
Zudem habe es keine Dokumente gegeben, auf denen die Zustimmung der behandelten Sportler festgehalten wurde. Außerdem fehlten laut Aussage des Zeugen die ärztlichen Beweggründe, aus welchen Fuentes es für nötig gehalten habe, diese Transfusionen vorzunehmen.
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