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29.08.2012 | Freiburg (dapd) - Andreas Schmid, der frühere Arzt der Teams Telekom und T-Mobile, wird den Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft akzeptieren und entgeht damit einer Vorstrafe.
Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier der dapd Nachrichtenagentur am Mittwoch. Schmid muss wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen. Vorbestraft wäre Schmid nur gewesen, wenn das Maß die Anzahl von 90 Tagessätzen überschritten hätte.
Die Sportmediziner Schmid und Lothar Heinrich waren beschuldigt worden, Telekom-Profis unter anderem mit dem EPO und Wachstumshormonen versorgt zu haben. Das Verfahren gegen beide war zunächst eingestellt worden. In einer Verfügung vom 17. Juli hatte Oberstaatsanwalt Christoph Frank die Einstellung des Verfahrens damit begründet, dass sich kein "hinreichender Verdacht konkreter Verstöße gegen Strafbestimmungen" ergeben habe.
Im Fall Schmid jedoch hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl eingereicht, weil sie überzeugt war, dass der Mediziner fünf Radprofis EPO verabreicht hatte. Maier verweigerte allerdings Auskunft darüber, um welche Fahrer es sich dabei gehandelt hatte.
Dafür dürfte sich die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA allerdings interessieren, die in Freiburg Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt hat. Die weiteren Konsequenzen für Schmid und Heinrich sind derzeit noch offen. Die Ärztekammer hat Einsicht in die Akten der Ermittler beantragt, auch das zuständige Stuttgarter Regierungspräsidium dürfte nun tätig werden. Im schlimmsten Fall droht den Medizinern der Entzug der Approbation.
Schmid wurde von der Freiburger Universität laut "Badische Zeitung" bereits knapp vier Wochen der Titel des außerplanmäßigen Professors aberkannt.
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