Änderungen für die Saison 2018

Neue UCI-Regeln: Kleinere Teams, größerer Strafenkatalog

Von Daniel Brickwedde

Foto zu dem Text "Neue UCI-Regeln: Kleinere Teams, größerer Strafenkatalog"
Die Fahrer im Peloton müssen 2018 einige Änderungen im Regelwerk beachten.| Foto: Cor Vos

05.02.2018  |  (rsn) - Die Radsport-Saison 2018 befindet sich in ihren zarten Anfängen. Und wie jedes Jahr gibt es Neuerungen im Regelwerk. Diesmal zählt dazu ein in vielerlei Hinsicht verschärftes Strafenregister, eine neue Regelung bezüglich der Führungstrikots bei den großen Rundfahrten und mögliche Punkabzüge für "langsame" Sprinter. radsport-news.com stellt einige der Neuerungen für die Saison 2018 vor.

Teamgrößen – da waren es nur noch Acht

Die wohl bekannteste Änderung im Regelwerk der UCI: Ab 2018 dürfen die Teams nur noch mit acht statt neun Fahrern an den drei großen dreiwöchigen Landesrundfahrten teilnehmen. Dadurch werden künftig jeweils nur noch 176 statt bisher 198 Fahrer am Start einer GrandTour stehen. Die Änderung kam vor allem auf Druck der Rennorganisatoren zustande, die UCI begründete den Beschluss letztendlich mit Sicherheitsaspekten. Allerdings soll die Reduzierung der Teamgrößen indirekt auch neue Impulse für die Rennverläufe geben. Stichwort: Sky-Dominanz.

Aber auch bei anderen Rennen werden weniger Profis dabei sein. Für Eintagesrennen und einwöchige Rundfahrten sind ab 2018 nur noch jeweils sieben Fahrer pro Team zugelassen.

Härtere Strafen für Fehlverhalten 

Dass Fahrer sich am Begleitfahrzeug festhalten und mitziehen lassen, begleitet den Radsport seit eh und je. Die Regularien verbieten eine solche Vorteilsnahme bereits. Ab 2018 werden die Verstöße nun wesentlich härter sanktioniert. Unter dem Punkt "Verhalten von Fahrern" ist es laut UCI-Regelwerk einer Disziplinarkommission in besonders dreisten Fällen künftig möglich, einen Profi sogar für einen Monat zu suspendieren sowie eine Geldbuße zwischen 200 und 5.000 Schweizer Franken zu verhängen.

Ebenfalls verschärfte Strafen gibt es ab 2018 unter dem Punkt "2.3.034" für Fahrer, die einen geschlossenen Bahnübergang überqueren. Bei Paris-Roubaix etwa kam es in der Vergangenheit mehrmals zu solchen gefährlichen Verstößen. Auch hier hat die Disziplinarkommission künftig die Möglichkeit, Fahrer für einen Monat zu sperren sowie eine Geldstrafe zwischen 200 und 5.000 Schweizer Franken auszusprechen. Außerdem kann der betreffende Fahrer sofort vom Rennen ausgeschlossen werden.

Modifizierung der Drei-Kilometer-Regel

Bislang wurde die Drei-Kilometer-Regel bei Etappenankünften angewandt, um in Folge von Stürzen unverschuldete Zeitverluste zu verhindern. Fahrer, die in einen Sturz involviert oder davon aufgehalten worden waren, wurden in der gleichen Zeit gewertet wie der erste Fahrer der Gruppe, zu der sie unmittelbar vor dem Sturz gehörten. 2018 wird diese Regel ausgeweitet.

Ab sofort kann ein Fahrer auch mit einem Plattfuß oder einem mechanischen Problem innerhalb der letzten drei Kilometer darauf hoffen, ohne Zeitverluste davonzukommen. In Punkt "2.6.027" werden solche Vorkommnisse definiert, die "unabhängig von der physischen Kapazität des Fahrers" zu einem unverschuldeten Zeitverlust führen. Anschließend muss sich der betroffene Fahrer umgehend "bei einem Kommissar melden und ihm Bericht erstatten." Der Fall wird dann von der Rennkommission geprüft.

Neue Sicherheitsvorschriften für "aufblasbare Streckenelemente“

Unvergessen dürften die Bilder von Adam Yates sein, der 2016 bei der Tour de France durch einen aufblasbaren und in sich zusammenfallenden Torbogen spektakulär zu Fall kam. Bilder, die wohl auch die Regelhüter der UCI zum Nachdenken bewogen haben. Ab 2018 dürfen solche aufblasbaren Streckenelemente nur noch als Start- und Zielpunkte sowie als Markierung für den letzten Kilometer verwendet werden.

Zusätzlich wurden die Sicherheitsanforderungen verschärft: Beispielsweise müssen zwei Generatoren sowie zwei Gebläse gleichzeitig das Element mit Luft versorgen, außerdem muss zwingend ein Techniker für eventuelle Probleme vor Ort sein und das Element selber muss an mindestens zehn Ankerpunkten gesichert werden. Ab 2022 sollen solche aufblasbaren Teile mit Ausnahme des Startbereichs sogar ganz aus dem Radsport verschwinden.

Karenzzeit – heftigere Konsequenzen für Sprinter

Neue Sanktionsmöglichkeiten erhalten die Rennkommissäre ab 2018 auch hinsichtlich der Karenzzeit. Kam eine größere Gruppe in der Vergangenheit nach dem Zeitlimit an, durfte sie meistens am kommenden Tag wieder starten – ohne größere Konsequenzen. Doch gerade für Sprinter wird die Verspätung 2018 Folgen haben. Wird die Karenzzeit verpasst, droht unter anderem den schnellen Männern der Verlust ihrer Punkte in den "sekundären Klassifizierungen" des Rennens. Heißt: Ein Marcel Kittel könnte dadurch alle seine Zähler in der Punktewertung der Tour de France verlieren.

Keine Führungstrikots mehr bei Auftaktetappen

Bisher durfte der Titelverteidiger bei einer Grand Tour in der Regel auch bei der Auftaktetappe im folgenden Jahr das begehrte Leadertrikot tragen. Ab 2018 ist damit Schluss. Die UCI hat gegen diese Regelung unter Punkt "2.6.018" ihr Veto eingelegt – kein Führungstrikot mehr auf der Eröffnungsetappe der großen Landesrundfahrten.

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