"Autoverzicht bei Feierlaune" - Alkoholgrenze 1,6 Promille

ADFC: Feste feiern - feste radeln

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| Foto: ADFC/ Marcus Gloger

15.09.2014  |  Sonnige Tage im September und ein hoffentlich goldener Oktober locken weiter ins Freie - nicht zuletzt durch die ausgeprägte Volksfest-Kultur in vielen Bundesländern. „Warum die Feste statt mit dem Auto nicht mal mit dem Fahrrad besuchen?“, fragt Christian von Staden, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Rheinland-Pfalz (ADFC RLP).

„Mit dem Fahrrad haben Festbesucher sowohl in großen Städten

als auch in engen Dörfern keine Parkplatzprobleme", so von Staden weiter: "Sie können bequem auf zwei Rädern bis ins Zentrum des geselligen Geschehens rollen.“ In Verbindung mit der Bahn sind auch weitere An- und Abfahrten kein Problem.

Und weiter: Die Alkoholgrenze für Kraftfahrzeuge gilt nicht für Radfahrer. "Auf dem Fahrrad liegt sie bei 1,6 Promille“, erläutert von Staden. „Das ist allerdings kein ein Freibrief zum Trinken!“ Denn wäre der Biker in einen Unfall verwickelt oder zeigt er Ausfallerscheinungen, kann er den Führerschein genauso verlieren, als sei er mit dem Auto gefahren.

So geschehen einem Radler aus Rheinland-Pfalz,

der mit 1,73 Promille und ohne Licht unterwegs war. Im August verhängte das Verwaltungsgericht Neustadt in diesem Fall ein totales Fahrverbot für Auto, Mofa und Fahrrad. Es war eine Eil-Entscheidung - auch deshalb, weil der Mann kein Medizinisch-Psychologisches Gutachten vorlegte, und das so Gericht davon ausging, dass er in hohem Maße an Alkohol gewöhnt ist.

ADFC-RLP-Vorsitzender von Staden hält das Urteil für unverhältnismäßig: "Wäre der Mann mit dem Auto in eine Kontrolle geraten, wäre ihm das Fahrradfahren nicht verboten worden." Außerdem könnten nach diesem Urteil Betrunkene auf die Idee verfallen, lieber das Auto zu nehmen, so von Staden weiter: "Wenn dann der Führerschein weg wäre, könnten sie wenigstens noch mit dem Rad fahren."

Der ADFC Rheinland-Pfalz e.V.
mit Geschäftsstelle in Mainz ist ein Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Er gliedert sich in 13 Kreisverbände, von Bad Dürkheim bis Worms, und zählt derzeit knapp 4000 Mitglieder. Als Interessenvertretung der Fahrradfahrer setzt er sich für die konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Nicht nur in der Freizeit und im Urlaub, sondern auch im Alltagsverkehr betrachtet der ADFC das Fahrrad als das Verkehrsmittel mit den größten Vorteilen.

 
Weitere Informationen

ADFC Rheinland-Pfalz e.V
An der Kirchenpforte 15
55128 Mainz

Fon: 06131/ 37 11- 0
Fax:

E-Mail: info@adfc-rlp.de
Internet: www.adfc-rlp.de

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