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19.06.2014 | [pd-f/ cg] - Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erfreut die Radwelt: Deutschlands oberstes Gericht hat vorgestern entschieden, dass der Verzicht auf den Fahrradhelm nicht automatisch zu einem Mitverschulden führt, wenn ein Radfahrer Opfer eines Verkehrsunfalls wird. Mit diesem Urteil bleibt die Wahlfreiheit zum Tragen eines Fahrradhelms erhalten.
Das Urteil der Karlsruher Richter zum Radfahren ohne Helm ist letztinstanzlich, und hebt damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf: Damals wurde einer Radfahrerin, die gegen eine plötzlich geöffnete Autotür gefahren war, und sich beim Sturz schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte, eine Mitschuld von 20 Prozent zugesprochen. Es sei davon auszugehen, dass „ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird“, so die Begründung des OLG Schleswig.
Dieser Mitschuld ohne eigenes Verschulden, die letztlich eine „Helmpflicht durch die Hintertür“ bedeutet hätte, hat das BGH nun eine klare Absage erteilt. „Die Verbände der Fahrrad-Branche begrüßen diese Entscheidung“, sagt Gunnar Fehlau vom pressedienst-fahrrad. Das Gros der Fahrradwelt sei nämlich der Ansicht, so Fehlau, dass die Reduzierung von Verkehrsunfällen Vorrang vor der Vermeidung von Unfallfolgen haben sollte.
"Der Radverkehr muss insgesamt sicherer gemacht werden", so Fehlau weiter: "Eine Helmpflicht würde bedeuten, dem einzelnen Radfahrer die alleinige Verantwortung für seine Sicherheit wie auch für das Fehlverhalten anderer aufzubürden."
Auch wenn immer noch vergleichsweise wenige Radfahrer im Alltag mit Helm unterwegs sind: „Die Helmtrage-Quote steigt beständig, und nähert sich bei Erwachsenen der 20-Prozent-Marke; Grundschulkinder sind sogar schon zu drei Vierteln mit Helm unterwegs“, sagt Fehlau.
„Rennradfahrer und Mountainbiker ohne Helm sieht man fast gar nicht mehr – ein Signal dafür, dass Radfahrer ihr Risiko realistisch einschätzen und den Helm durchaus situationsbedingt einsetzen“, erläutert Dieter Schreiber vom Importeur Grofa (www.grofa.com), der mehrere Fahrradhelm-Marken im Programm hat.
Verkehrs-Experten, die rein statistisch gegen die Helmpflicht argumentieren, sei übrigens klar gesagt: Was zählt, ist letztlich das Verletzungs-Risiko, nicht die Frage, ob das Tragen von Fahrradhelmen die Radnutzung im Allgemeinen verringert oder gefährlicher macht. „Niemand sollte sich dazu verpflichtet fühlen, für bestimmte Verkehrs-Konzepte oder -Philosophien den Kopf hinzuhalten", sagt Schreiber.
"Wer mit Helm fährt, ist weder ängstlich noch vor dem Autoverkehr eingeknickt – er hat im Zweifelsfalle nur die bessere Wahl getroffen“, erläutert Stephanie Müllmann von Sport Import (www.sportimport.de), Importeur des „Airbag-Helms“ Hövding: „Doch die Wahlfreiheit muss erhalten bleiben – und das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."
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