Halbierung des zu versteuernden Vorteils gilt nicht für Firmenräder

Ungenutzte Chance: Neue Förderung nur für Elektro-Firmenwagen

Von Markus Maus

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| Foto: Bosch

21.09.2018  | 

Anfang August hat die Bundesregierung eine milliardenschwere Förderung für Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge beschlossen. Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Ab 1. Januar 2019 wird nun für Elektro- und Hybridfahrzeuge der halbierte Satz von 0,5 Prozent gelten, für alle Firmenwagen, die bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Mit der neuen Förderung liegt der zu versteuernde geldwerte Vorteil
etwa bei einem Plug-in-Hybrid mit einem Listenpreis von 60 000 Euro nur noch bei 300 Euro - in etwa soviel, wie für ein Fahrzeug anfällt, dass für den durchschnittlichen Neuwagenpreis in Deutschland (30 350 Euro) angeschafft wurde.

Anstatt den Trend zum Verkehrswandel mit weiteren Anreizen wie der Förderung von Fahrrädern oder des öffentlichen Nahverkehrs zu unterstützen, werden durch das neue Gesetz hauptsächlich große, spritschluckende Hybrid-Fahrzeuge vom Steuerzahler mit Milliarden gefördert. Denn es gilt: je teurer das Auto, desto größer die Ersparnis.

Und völlig unverständlich: Dienstfahrräder und Firmen-E-Bikes
wurden im Gesetz explizit von der neuen Regelung ausgeschlossen. Die Gleichstellung von Dienstfahrrädern mit Dienstwagen im Jahr 2012 war ein erster Schritt zu einem echten Verkehrswandel.

Arbeitnehmer können seitdem analog zum Dienstwagen beim Erwerb eines Dienstfahrrads oder E-Bikes durch die sogenannte Gehaltsumwandlung viel Geld sparen. Nebenbei leisten diese dabei durch das Pendeln mit dem Rad einen echten Anteil an der wichtigen flexiblen Mobilität.

Natürlich lautet unsere Forderung, dass analog zur Pauschal-Versteuerung
von 0,5 Prozent bei Dienstwagen mit Elektro- oder Hybrid-Antrieb eine solche Reduktion auch bei Fahrrädern selbstverständlich sein sollte.

Es ist für uns, aber auch für unsere Kunden nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung Firmenräder nicht ebenso fördert. Zumal unser Angebot oft von bis zu 30 Prozent der Belegschaft eines Unternehmens angenommen wird, während Firmenwagen meist nur von wenigen Mitarbeitern genutzt werden.

Die neue Förderung wird die Luft-Qualität nur marginal verbessern,
die Feinstaubbelastung und den CO2-Ausstoß nur wenig verringern, an verstopften Straßen und mangelnden Parkplätzen wird sich nichts ändern. Statt nachhaltiger und flexibler Mobilität unter Einbindung von Fahrrädern und des öffentlichen Nahverkehrs werden derzeit nur teure Hybrid-Dienstwagen gefördert, und alles bleibt beim Alten. Eine echte ungenutzte Chance...

Markus Maus ist Geschäftsführer des Firmenrad-Service-Anbieters company bike solutions in München.

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